Bettenstopp – Nachmeldung von Gästebetten

Bettenstopp

Gastgewerbliche Betriebe und nicht gastgewerbliche Betriebe (private Vermietung von Gästezimmern und möblierten Ferienwohnungen und Beherbergung im Rahmen des Urlaub auf dem Bauernhof) können innerhalb 30.06.2023 bei der Gemeinde um die Erhöhung der in der Erlaubnis oder in der Tätigkeitsmeldung/Tätigkeitsbeginnmeldung angeführten Gästebettenanzahl ansuchen bzw. diese melden.

Die Erhöhung darf höchstens der Anzahl der ordnungsgemäß gemeldeten Nächtigungen von Gästen im Alter von über 14 Jahren zu einem frei wählbaren Stichtag des Jahres 2019 entsprechen.  

Unter Beibehaltung der bestehenden Einstufungskategorie werden nur jene Gästebetten berücksichtigt, welche den geltenden Bestimmungen, insbesondere den urbanistischen, baulichen und hygienisch-gesundheitlichen sowie den von den Einstufungskriterien vorgesehenen strukturellen Voraussetzungen entsprechen, einschließlich des Parkplatznachweises gemäß der jeweiligen Gemeinderegelung.


Für die Ansuchen können folgende Vordrucke verwendet werden:

Gastgewerbliche Betriebe

Antrag um Erhöhung Gastgewerbliche Betriebe 1

Formular Einstufung Beherbergungsbetriebe Zimmer

Formular Einstufung Beherbergungsbetriebe - Residence


Private Vermietung von Gästezimmern und möblierten Ferienwohnungen und Beherbergung im Rahmen von Urlaub auf dem Bauernhof

Meldung der Erhöhung nichtgastgewerbliche Betriebe 2

Die Vordrucke sind auszufüllen und mit digitaler Unterschrift zu unterzeichnen oder nachdem sie ausgedruckt worden sind, händisch zu unterschreiben und, nur wenn händisch unterschrieben, zusammen mit einem Personalausweis an folgende zertifizierte E-Mail-Adresse (PEC-Mail)
wolkenstein.selvadivalgardena@legalmail.it 
oder an folgende gewöhnliche E-Mail-Adresse
info@selva.eu 
zu versenden.

Es wird dringend empfohlen, die Vordrucke mittels zertifizierter E-Mail (PEC-Mail) zu übermitteln, um eine elektronische Übermittlungsbestätigung zu erhalten.

Hinweis: Aufgrund der in dieser Gemeinde geltende Parkplatzregelung muss die Anlage bzgl. Plan in dem die zusätzlichen Parkplätze eingezeichnet werden nur dann eingereicht werden, wenn sich auch die Zimmeranzahl bzw. Wohnungsanzahl aufgrund der Nachmeldung erhöht. 

Falls sich die Zimmeranzahl bzw. Wohnungsanzahl erhöht, sieht die in dieser Gemeinde geltende Parkplatzregelung (Beschluss des Gemeinderates 3/2023) folgendes vor:  

Gastgewerbliche Betriebe (Residence ausgenommen)

-1 Parkfläche für jedes Zimmer, zuzüglich 20% für das Personal

Nicht gastgewerbliche Betriebe (private Vermietung von Gästezimmern und möblierten Ferienwohnungen und Beherbergung im Rahmen des Urlaub auf dem Bauernhof) und Residence

- 2 Autoabstellplätze für jede einzelne Wohnung

- 1 Autoabstellplatz für Wohnungen mit einer Größe bis zu 50 Quadratmetern

Alle vorgeschriebenen Parkplätze müssen im Eigentum des Antragstellers sein oder durch eine grundbücherliche Anmerkung der Bindung als Zubehör zur Liegenschaftseinheit eingetragen sein.

Beschluss des Gemeinderates Nr. 3 vom 07.02.2023

Wenn die Antragsteller beim Ausfüllen der Vordrucke Hilfe benötigen, dann können sich diese, wenn sie Mitglieder sind, an die zuständigen Verbände (HGV, VPS, SBB, etc.) wenden.

Alternativ können auch Termine mit dem zuständigen Amt der Gemeinde Wolkenstein vereinbart werden (per E-Mail an info@selva.eu oder telefonisch unter 0471 772111).

01.04.2023

DEU